Standesamt Nürnberg

Das Wichtigste gleich vorab:

Es ist das schönste und zugleich kürzeste Wort der Welt, zugleich mit der größten Reichweite:

Das Jawort!

Das Standesamt Nürnberg übernimmt die Beurkundung von Ehen für das Stadtgebiet Nürnberg. Wichtig ist, dass sie ihren Hauptwohnsitz in Nürnberg haben. Wenn in Nürnberg nur ein Nebenwohnsitz besteht, ist die erweiterte Meldebescheinigung des Nebenwohnsitzes vorzulegen. Grundsätzlich können sie überall heiraten. Es sind dann die notwendigen Anmeldeschritte einzuleiten und zu berücksichtigen. Seit 01.10.2017 können auch Ehen gleichgeschlechtlicher Paare geschlossen
werden.

Und wir haben das passende Brautkleid für deine standesamtliche Trauung in Nürnberg.

Für die Eheschließung muss vorab ein fester Termin vereinbart werden.

Der Weg von Nürnberg nach Fürth ist kurz und es gibt sehr gute Verkehrsanbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder der U-Bahn. Wir sind gerne für Dich da und beraten Dich umfassend und individuell.

Gerade in Nürnberg gibt es sehr viele Hochzeiten. Wie wir von den Standesämtern in Erfahrung gebracht haben, gibt es rund 2.200 Trauungen im Jahr in Nürnberg.

Hier die Kontaktdaten:

Hier übrigens die Adresse des Standesamts:
Standesamt Nürnberg
Hauptmarkt 18
90403 Nürnberg
Telefon: (0911) 23 18 514
Telefax: (0911) 23 15 711
StN©stadt.nuernberg.de
www.nuernberg.de/internet/standesamt

Eheschließungsabteilung: Standesamt Nürnberg
Hauptmarkt 18
4. Stock, Zimmer 402-408
90403 Nürnberg
Telefon: 0911/231-0
Telefax: 0911/231-5711

Die Stadt Nürnberg bietet auch unterschiedliche, sehr schöne Locations für eine Eheschließung außerhalb des Standesamts am Hauptmarkt an. Hier eine Auswahl:

Kaiserburg Nürnberg
Fembohaus
Schürstabhaus
Tucherschloss

Zusätzlich kann die Eheschließung auch in den 3 Bürgerämtern in Katzwang, Großgründlach und Fischbach erfolgen.
Für gewisse Locations fallen u.U. gesonderte Gebühren an. Genaue Informationen über die einzelnen Möglichkeiten zur standesamtlichen Trauung in Nürnberg erhalten sie direkt im Standesamt.

Für die Eheschließung müssen einige Unterlagen mitgebracht und vorgelegt werden. Alle wichtigen Informationen sind in diesem pdf aufgelistet:
https://www.nuernberg.de/imperia/md/standesamt/dokumente/stn/merkblatt_anmeldung_der_eheschliessung.pdf

Weiterhin ist auch eine rechtzeitige Planung der Hochzeit wichtig. Die Anmeldung zur Eheschließung in Nürnberg kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Wunschtermin durchgeführt werden. Dasselbe gilt auch für das Brautkleid. Auch da solltest Du rechtzeitig einen Termin vereinbaren.
Natürlich werden für den verwaltungstechnischen Akt auch Gebühren erhoben. Für die Stadt Nürnberg stellen diese sich wie folgt dar (Stand 9/2018):

Anmeldung zur Eheschließung 50 EUR
2 Aufenthaltsbescheinigungen 10 EUR
Eheurkunde, am Tag der Heirat 10 EUR
Falls sie ein Stammbuch wünschen, sind verschiedene Ausführungen ab 32 EUR erhältlich.
An Sonntagen kann in Nürnberg standesamtlich nicht geheiratet werden. Der Sonntag ist ein Feiertag und das Standesamt Nürnberg hat geschlossen.
Wichtig für sie zu wissen ist das Thema rund um Filmen und Fotografieren. Sie müssen sich vorab eine Genehmigung beim Standesbeamten einholen, ob es gestattet ist oder nicht. Eine Veröffentlichung im Internet von Filmen oder Fotos ist auf alle Fälle nicht gestattet.

Die Namensführung eines Ehepaars ist in der Bundesrepublik Deutschland im BGB §1355 Bürgerliches Gesetzbuch geregelt. Dem Gesetzestext sind alle Möglichkeiten zu entnehmen.

Das gesamte Team von Bella SPOSA wünscht allen Bräuten aus Nürnberg eine tolle Hochzeit und einen wunderschönen, unvergesslichen Tag. Ein Hinweis in eigener Sache sei noch erlaubt. Wir führen eine umfangreiche Auswahl auch an Standesamtkleidern.

Geschichte

Das Standesamt geht auf das Jahr 1876 zurück. Im Personenstandsgesetz sind Aufgaben vorgeschrieben, wie z.B. das Erfassen von Geburten, Hochzeiten und Todesfälle. Im Jahre 1876 ist ein Amt eingeführt worden, dass diese Aufgaben übernehmen sollte. Heute werden im Standesamt bei einer i.d.R. feierlichen Zeremonie die Eheschließung vollzogen. Der Standesbeamte hält eine kurze Ansprache und es erfolgt das Eheversprechen. Dieses Versprechen wird dann in einer Eheurkunde festgehalten.

Übrigens erfordert die Eheschließung vor einem bundesdeutschen Standesamt keine Trauzeugen mehr.

Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung. Vom 6. Februar 1875:

§1
Die Beurkundung der Geburten, Heiraten und Sterbefälle erfolgt ausschließlich durch die vom Staate bestellten Standesbeamten mittels Eintragung in die dazu bestimmten Register.

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